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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Beschaffung eines Vorführfahrzeuges | 11 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 703673 | ||
Datum | 22.11.2011 22:20 MSG-Nr: [ 703673 ] | 4140 x gelesen | ||
Geschrieben von Ulrich C. Ein Blick in die VOL hilft - und wenn man dazu keine Lust hat, sollte man jemand fragen, der das für einen macht. Das sind typischerweise Vergaberechtler... Ich bin hier übrigens vom EG-Fall ausgegangen, also im offenen Verfahren zu beschaffen, weil jenseits der Grenze von 193.000 Euro netto (für das Gesamtfahrzeug!). Aber auch drunter gibts natürlich ähnliche Regeln... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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