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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | TSF-K Sitzplatzanordnung | 35 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s M8., Erlangen / Bayern | 704116 | ||
Datum | 25.11.2011 13:14 MSG-Nr: [ 704116 ] | 9929 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Wolfgang W. Dann erkläre ich die Diskussion hiermit für beendet. Wenn die DIN das so vorschreibt benötigt man eine Außnahmegenehmigung (in Bayern vom Innenministerium), ansonsten wäre der Zuschuss des Landes fraglich. Keine Ursache. BTW: Ein Einspruch zum Entfall der Sitzplatzverteilung wurde bei der letzten Normungsrunde für das TSF in 2007 abgelehnt, die Begründung weiß ich leider nicht (mehr). Grüße Matthias | ||||
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