Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Ausstattung Gerätehaus | 39 Beiträge |
Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 704255 |
Datum | 26.11.2011 14:31 MSG-Nr: [ 704255 ] | 10310 x gelesen |
Entschuldigung, das die Antwort etwas länger dauerte, ich kämpfe gerade mit meiner Gesundheit.
Geschrieben von Uwe S.Stellt sich nur die Frage, wer das später dann abnehmen soll.
Na hoffentlich schon vorher macht das die Elektrofachkraft, die selbstverständlich auch die Bedienungsanleitung dazu schreibt.
Geschrieben von Uwe S. Die VDE sieht nämlich für 63A-Steckdosen einen Fehlerstromschutzschalter mit 300mA Bemessungsdifferenzstrom vor. Wenn dieser Fehlerstromschutzschalter nicht eingebaut ist gibt es Probleme mit der Abnahme.
Die Wunderdinge die mitlerweile den FI Schaltern angedichtet werden sind schon phantastisch, haben mit der Realität aber nicht viel am Hut. In den TAB wird dieser FI Schalter eventuell sowieso gefordert, oder er kommt nicht rein, weil "Funktionsbezogene Steckdose"
Geschrieben von Uwe S.Bis irgendwann jemand daher kommt und in die "verbotene" 63A-Steckdose ein Gerät einsteckt. Wenn da was daneben geht, gibts dann viel Ärger.
Dagegen gibt es ein einfaches Mittel - 9h Ausführung beispielsweise. Dann past da gar nichts.
Warum ich diese Methode bevorzuge - sie ist preiswert, simpel, sicher und von fast jedem durchzuführen. Die einzige Messung die durchzuführen ist, ist der Durchgang des Erdungsleiters. Eine Messung zwischen Erdungsklemme am Stromerzeuger und Außensteckdose.
Der Trennschalter ist regelmäßig Prüfpflichtig, muss von außen durch das EVU abschaltbar sein, die Einspeisung muss angemeldet werden und keine Fachkraft wird diesem Schalter uneingeschränkt vertrauen! Diese ganzen Probleme hast du durch die Trennung nicht. Der einzige Nachteil ist das Rückschalten. Das wäre bei einem Trennschalter theoretisch direkt möglich. Das Umschalten ist aber in 5 Minuten gemacht (inkl. aller Messungen).
Geschrieben von Uwe S.Die VDE
Darf man nicht als Gesetz sondern als Richtlinie verstehen. Auch wenn die VDE etwas bestimmtes Vorschreibt, darfst du dich davon entfernen. Allerdings sollte genau festgehalten werden, warum und wie der Schutz durchgeführt wird.
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| 17.11.2011 20:12 |
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| 17.11.2011 20:23 |
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Jann7 F.7, Leer - Bingum |
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