So, wie ich das Urheberrecht verstehe:
Urheberrechte lassen sich nicht übertragen. Der Fotograf, d.h. die natürliche Person, die den Auslöser betätigt, ist Urheber und entscheidet, was mit dem Bild passieren soll und darf.
Wenn diese die Bilder einer Feuerwehr, einem Förderverein oder sonstwem zur Nutzung überlässt, darf dieser die Bilder für die vorgesehenen Zwecke verwenden. Urheber und Rechteinhaber bleibt aber der Fotograf. (Auch wenn die Kamera dem Verein gehört und er in dessen Auftrag gehandelt hat!)
D.h. wenn die Bilder dann von jemandem für eine andere Verwendung genutzt werden, werden nicht die Rechte des Vereines/der Feuerwehr verletzt, sondern die des Urhebers. Dieser muss, so er denn will, gegen die Nutzung vorgehen.
Ihr als Feuerwehr/Förderverein habt da, so wie ich das Urheberrecht verstehe, keinerlei Handhabe!
Grüße aus Dormagen!
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