Hallo,
Geschrieben von Marcus M.Ich kann das so aus § 19 StVZO nicht rauslesen. Für Bundeswehr und Polizei sind die Behörden eindeutig genannt. Feuerwehr und Katastrophenschutz sind jedoch keine Behörden sondern Aufgaben, die in D von verschiedenen Behörden und auch Privaten wahrgenommen werden.
Ja.
Wenn aber der Halter weder eine entsprechende Behörde ist noch ein entsprechender privater Aufgabenträger (sprich: er keine anerkannte Werkfeuerwehr unterhält und auch keine Bestätitung der Behörde hat, dass das Fahrzeug nur für Zwecke der öffentlichen Feuerwehr eingesetzt wird), dann gehört er halt nicht dazu.
Gruß,
Henning
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