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Strassenverkehrzulassungsordnung
RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaFahrzeugarten (war: Kommune verweigert Zulassung)4 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW705338
Datum04.12.2011 22:50      MSG-Nr: [ 705338 ]1807 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Marcus M.Ich kann das so aus § 19 StVZO nicht rauslesen. Für Bundeswehr und Polizei sind die Behörden eindeutig genannt. Feuerwehr und Katastrophenschutz sind jedoch keine Behörden sondern Aufgaben, die in D von verschiedenen Behörden und auch Privaten wahrgenommen werden.

Ja.

Wenn aber der Halter weder eine entsprechende Behörde ist noch ein entsprechender privater Aufgabenträger (sprich: er keine anerkannte Werkfeuerwehr unterhält und auch keine Bestätitung der Behörde hat, dass das Fahrzeug nur für Zwecke der öffentlichen Feuerwehr eingesetzt wird), dann gehört er halt nicht dazu.

Gruß,
Henning



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 03.12.2011 23:33 Juli7an 7H., Stemwede / Osnabrück Kommune verweigert Zulassung und Stellplatz für eigenbeschafftes Fzg.
 04.12.2011 12:51 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 04.12.2011 22:16 ., Reddeber
 04.12.2011 22:24 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 04.12.2011 22:50 Henn7ing7 K.7, Dortmund

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