Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Bei Umzug zwangsweise Austritt aus der Wehr? | 23 Beiträge |
Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 705385 |
Datum | 05.12.2011 11:53 MSG-Nr: [ 705385 ] | 7945 x gelesen |
Feuerwehr
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
Hallo Michael,
austreten MÜSSEN musst Du nicht, allenfalls kann Dich der Bgm (wohl auf Antrag der FW) aus dem Dienst entlassen.
Daher würde ich die Sache erst einmal ruhig angehen, mit dem Wehrführer reden, dass Du "dabei" bleiben willst und ansonsten die Füße "ruhig" halten.
Zudem solltest Du Dir überlegen, ob Du an Einem Arbeitsort ebenfalls in die FW gehst (sofern dies Dein AG zulässt / fördert).
MfG, Thomas
Dies ist ausschließlich meine private Meinung
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|