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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaZiegler liefert aus, war: Ziegler stellt sich neu auf41 Beiträge
AutorAxel8 P.8, Limburg a.d. Lahn / Hessen707376
Datum21.12.2011 19:48      MSG-Nr: [ 707376 ]14488 x gelesen

Ich gehe mal davon aus, dass derjenige, der etwas zertifiziert, im Zweifelsfall dann auch haften muss. Daher gehe ich ferner davon aus, dass erfahrene Prüfer die Maßnahmen zur Selbstreinigung ordentlich geprüft haben. Da Preisabsprachen in anderen Branchen zahlenmäßig häufiger anzutreffen sind, werden die wohl wissen, wonach die suchen müssen und wie die eingelieteten und abgeschlossenen Maßnahmen zu überprüfen und zu bewerten sind.

Was Dir das bringen soll? Nun, im Zweifelsfall, dass die Bietererklärungen für Zuverlässigkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit stimmig sind. Und nur darum geht es. Den Rest, wie Sachkunde etc. müsst Ihr schon selbst prüfen. ::)

Wobei mich bei einer solchen Ausschreibungen tatsächlich das wirtschaftliche Ergebnis brennend interessieren würde... Gibt es da eigentlich plötzlich Ausschläge nach unten oder ist alles wie immer?

(Wie gesagt, ich habe ja früher immer die Meinung vertreten, dass die Absprachen wirtschaftlich nichts bringen, sondern lediglich dem Wunsch talentfreier Manager nach Marktkontrolle entsprach...)

Grüsse

Hier ein Auszug aus einem Schreiben der kommunalen Spitzenverbände, das ich in alter KTG-Manier per Copy and Paste unredigiert widergebe, ohne Haftung für den Inhalt:



1. Vergaberechtliche Zuverlässigkeit durch Zertifizierung Bau e. V. erfolgreich
überprüft
Bei Ausschreibungen von Feuerwehrfahrzeugen und drehleitern wird vor dem Hintergrund der in der Vergangenheit festgestellten Kartellrechtsverstöße auf Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände eine Bietererklärung zur Zusicherung der
Zuverlässigkeit (Selbstreinigung) angefordert. Diese enthält unter anderem Angaben
zu personellen und strukturell-organisatorischen Maßnahmen, zum unternehmensbezogenen Kontrollwesen, zur Mitarbeiterschulung sowie zur Mitwirkung bei der
Schadensaufklärung, mit denen die vergaberechtliche Bieterzuverlässigkeit wiederhergestellt werden soll.
In Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden sowie den betroffenen Unternehmen wurde die Zertifizierung Bau e.V. beauftragt, die angegebenen Maßnahmen zu überprüfen.
Die Zertifizierung Bau ist für Eignungsprüfungen von Bauunternehmen bei der
DAkkS akkreditiert und anerkannte Präqualifikationsstelle für Präqualifikationen nach
VOB/A.
Prüfungsumfang und inhalte wurden speziell auf die Vergabe von Feuerwehrfahrzeugen und drehleitern ausgerichtet und mit den kommunalen Spitzenverbänden
abgestimmt.
2
Danach mussten die Angaben innerhalb der Bietererklärungen zunächst seitens der
Unternehmen durch Vorlage von Dokumenten und Aufzeichnungen präzisiert werden. Diese wurden seitens der Zertifizierung Bau e.V. hinsichtlich der Übereinstimmung mit den einschlägigen Compliance-Regelungen überprüft. In einem weiteren
Schritt wurde dann in den Geschäftsräumen der Unternehmen durch Einsicht in Unterlagen sowie Befragung von Mitarbeitern insbesondere aus dem Führungs- und
Vertriebsbereich die erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen geprüft. In diesen
mehrtägigen Audits wurden seitens der Zertifizierung Bau e.V. speziell geschulte Auditoren eingesetzt.
Die Lieferanten haben sich vertraglich verpflichtet, sich derartigen Audits in regelmäßigen Abständen zu unterziehen und Änderungen, die zur Anpassung der Bietererklärung führen, unverzüglich mitzuteilen.
Eine schriftliche Bestätigung zur Vorlage bei Ausschreibungen wurde nunmehr nach
Abschluss der in den vergangenen Tagen durchgeführten Audits am 08.12.2011 für
die Unternehmen
· Rosenbauer International AG
· Rosenbauer Deutschland GmbH
· Metz Aerials GmbH & Co. KG
· Schlingmann GmbH & Co. KG
· Iveco Magirus Brandschutztechnik GmbH
ausgestellt.
Diese Bescheinigung gilt zunächst für die Dauer von 12 Monaten und bezieht sich
auf die jeweils aktuelle Bietererklärung des Unternehmens.
Zur Information der Vergabestellen über die sich ggf. im Verlauf der zukünftigen
Überwachungen der Zertifizierung Bau e.V. ergebenden Änderungen werden ab sofort die jeweils aktuellen Bescheinigungen auf der Internetseite der Zertifizierung Bau
e.V. unter www.zert-bau.de vorgehalten.
Die ebenfalls im Kartellverfahren beteiligte Albert Ziegler GmbH & Co. KG, Giengen/Brenz, über deren Vermögen am 01.11.2011 das Insolvenzverfahren eröffnet
wurde, sowie die neu gegründete Ziegler Safety GmbH & Co. KG haben sich bislang
nicht an der Überprüfung der vergaberechtlichen Zuverlässigkeit durch die Zertifizierung Bau e.V. beteiligt.
Nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände darf in aktuellen und zukünftigen Vergabeverfahren bei der insoweit erforderlichen individuellen Überprüfung der
vergaberechtlichen Bieterzuverlässigkeit weiterhin neben den personellen und
strukturellen Selbstreinigungsmaßnahmen - auch nach der Mitwirkung bei der Schadensaufklärung als Teil der Wiedergutmachung (Selbstreinigung) gefragt werden.



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