Tach, Post!
Geschrieben von Klaus D.Ich (und wie ich Dich verstehe auch Du) unterscheide hier zwei Diensteanbieter, nämlich den Dienstanbieter KFV, welcher die Informationen sich betreffend im Web zum Abruf bereitstellt und nach wie vor Inhaber der Domain ist und den zweiten Diensteanbieter, den Hoster, der die Voraussetzungen zum Betrieb der Website technisch erfüllt.
Ich verstehe unter Diensteanbieter denjenigen, der eine Webseite im Internet betreibt. Und das hat mit der Domain und dem Domaininhaber zunächst mal nichts zu tun. Der Domaininhaber kann identisch mit dem Diensteanbieter sein, muss es aber nicht.
Geschrieben von Klaus D.Darum ist der Besitzer einer Domain auch verpflichtet, einen Verantwortlichen zu benennen.
Unsinn, weil die Domain damit zunächst mal nichts zu tun hat. Was machst du denn bei einem reinen Domaindienstleister, d.h. weder Hoster noch Anbieter von Inhalten?
Geschrieben von Klaus D.Der Inhalt der Seite des KFV liegt demnach in der Verantwortung des Diensteanbieters des Seiteninhaltes, nicht des Hosters (siehe auch Deinen eigenen letzten Absatz).
und
Geschrieben von Klaus D.Grundsätzlich ist eine URL nichts anderes als eine Art Telefonbuch im Web.
Ebend! Genau das ist der Punkt! Eine URL ist nichts anderes als eine Adresse im Web und besagt zunächst mal rein gar nichts über den Inhalt aus. Da aber der Anbieter des Inhaltes kennzeichnungspflichtig ist macht es rein gar keinen Sinn nach dem Inhaber der Domain zu suchen, eben weil eine Adresse und Inhalt zwei unterschiedliche Dinge sind. Praktisches Beispiel:
http://www.wirsinddiefeuerwehr.de
Hier sind Domaininhaber und Diensteanbieter unterschiedliche Personen. Der Domaininhaber hat rein gar nichts mit der Seite zu tun (das weiß ich zufällig, weil ich ihn ganz gut kenne), außer dass er seine Domain auf einen x-beliebigen Content im Internet geleitet hat. Der Domaininhaber kann die genannte Domain innerhalb von Sekunden auf irgendeinen anderen Inhalt im Web zeigen lassen, das ändert rein gar nichts am Inhalt und Anbieter der Webseite selbst. Und aus genau diesem Grund ist hinsichtlich einer Anbieterkennzeichnung jeder Verweis auf den Domaininhaber Blödsinn.
Ist ähnlich wie zwischen Bewohnern und Inhaber eines Gebäudes: Wenn ich wissen will, wer in einem Haus wohnt, dann sollte ich aufs Klingelschild gucken. Das ist aussagekräftiger als der Grundbucheintrag, weil der, der im Grundbuch für eine bestimmte Adresse eingetragen ist, nicht notwendigerweise in diesem Haus auch wohnen muß. Der Besitzer eines Hauses lt. Grundbucheintrag kann natürlich auch in jeweiligen Haus wohnen, muss es aber nicht. Und jetzt ersetze Grundbucheintrag mit DENIC-Eintrag und Haus mit Webseite.
MkG,
Christi@n
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Fumus ignem
- This is my very own opinion... -
Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)
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