News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
xxx
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Urteil zum Thema: Versicherungsschutz in der Feuerwehr bei Vorschäden | 40 Beiträge | ||
Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 710684 | ||
Datum | 16.01.2012 22:38 MSG-Nr: [ 710684 ] | 10534 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Das ist bereits seit Jahren Standard bei allen BG. Auch bei den HiOrg gibt es da jede Menge Beispiele. Solange Krankenkasse und Rentenkasse da gefedert haben, war das durchaus in Ordnung, aber ich kenne einige Böse Beispiele. z.B. Helfer Springt aus dem Boot ins Wasser, Er verschätzt sich mit der Wassertiefe und zerstört sein Knie - keine Kostenübernahme wegen Übergewicht. | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|