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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Urteil zum Thema: Versicherungsschutz in der Feuerwehr bei Vorschäden | 40 Beiträge | ||
Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 710697 | ||
Datum | 17.01.2012 00:08 MSG-Nr: [ 710697 ] | 10249 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Sven T. (daher verstehe ich auch die Sache mit den Heilbehandlungskosten nicht richtig). Ich schon, alleine die Zuzahlungen bezüglich Behandlung, Transport, Reha kann schnell Beträge von mehreren hundert Euro ausmachen. Wenn dann auch noch die Lohnortzahlung wegfällt und der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann werden die Einschnitte so groß, da lohnt die Klage mehrfach. | ||||
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