Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Urteil zum Thema: Versicherungsschutz in der Feuerwehr bei Vorschäden | 40 Beiträge |
Autor | Manf8red8 R.8, Rösrath / NRW | 710796 |
Datum | 17.01.2012 15:44 MSG-Nr: [ 710796 ] | 9870 x gelesen |
Infos: | 16.01.12 Zeitungsartikel Fränkischer Tag 16.01.12
|
Geschrieben von ---Udo Burkhard--- Der Schaden muss durch die Tätigkeit verursacht worden sein, nicht bei der Tätigkeit.
Diesen Standpunkt kann ich aus Sicht der Versicherung halbwegs nachvollziehen. ABER: im Gegensatz zu jedem Mörder, Vergewaltiger oder einfachem Strauchdieb, für die bis zur Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt, werden Feuerwehrleute von der Unfallkasse offenbar zunächst grundsätzlich als Leistungserschleicher abgestempelt und müssen die Nicht-Vorschädigung beweisen.
Hier sehe ich einen großen Handlungsbedarf der Träger des Feuerschutzes bzw. der HiOrgs für ehrenamtlich tätige Menschen. Und das besonders für Selbstständige oder Freiberufler, die im Zweifel über keine sofortige Lohnfortzahlung verfügen und schnell in finanzielle Nöte kommen können.
Ich kenne alleine 2 Fälle in unserem Landkreis, die diese bösen Erfahrungen machen mußten.
Ich gebe ausschliesslich meine persönliche Meinung wieder, nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|