Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Urteil zum Thema: Versicherungsschutz in der Feuerwehr bei Vorschäden | 40 Beiträge |
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 710799 |
Datum | 17.01.2012 15:53 MSG-Nr: [ 710799 ] | 9886 x gelesen |
Infos: | 16.01.12 Zeitungsartikel Fränkischer Tag 16.01.12
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Tach, Post!
Geschrieben von Manfred R.im Gegensatz zu jedem Mörder, Vergewaltiger oder einfachem Strauchdieb, für die bis zur Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt, werden Feuerwehrleute von der Unfallkasse offenbar zunächst grundsätzlich als Leistungserschleicher abgestempelt und müssen die Nicht-Vorschädigung beweisen.
???
Ich mag ja falsch liegen, aber so wie ich den Artikel verstanden habe gab es ein ärztlichs Gutachten, welches eine Vorschädigung. Dagegen hat sich der Feuerwehrmann gerichtlich zur Wehr gesetzt, es gab ein zweites Gutachten mit gleichem Ergebnis.
Eine Vorverurteilung vermag ich aufgrund der Infos des Artikels nun wirklich nicht erkennen, ebenso nicht, dass der Feuerwehrmann eine Nicht-Voschädigung beweisen musste.
Geschrieben von Manfred R.Und das besonders für Selbstständige oder Freiberufler, die im Zweifel über keine sofortige Lohnfortzahlung verfügen und schnell in finanzielle Nöte kommen können
Bzgl. der Freiberufler stimme ich dir durchaus zu.
MkG,
Christi@n
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Fumus ignem
- This is my very own opinion... -
Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)
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