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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Urteil zum Thema: Versicherungsschutz in der Feuerwehr bei Vorschäden | 40 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8R., Stockach / Baden-Württemberg | 710802 | ||
Datum | 17.01.2012 16:07 MSG-Nr: [ 710802 ] | 9901 x gelesen | ||
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Als Führungskraft habe ich ja Verantwortung gegenüber meinen untergebenen FA. Heißt das jetzt das ich alle FA auf Vorschädigungen befragen müsste bzw. sogar Untersuchungen anweisen müsste? Und dann? Bei entsprechender Vorschädigung dann vom Dienst entlassen? Ist zwar jeder Eigenverantwortlich unterwegs aber was würdet Ihr sagen/machen? ----------------------------------------------------------- Gruß Markus | ||||
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