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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Urteil zum Thema: Versicherungsschutz in der Feuerwehr bei Vorschäden | 40 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8R., Stockach / Baden-Württemberg | 710810 | ||
Datum | 17.01.2012 16:49 MSG-Nr: [ 710810 ] | 9862 x gelesen | ||
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Klar wenn es Daheim passiert jammert niemand ;-) Mir gings aber eher darum ob ich als quasi vorgesetzter da auch Verantwortung habe, und ob ich da etwas tun sollte bevor ich ne Anzeige am Hals hab von wegen die BG zahlt nicht da es ein Vorschaden war aber der Gruppenführer hätte das doch Wissen müssen das der Kamerad Bandscheibenprobleme hat, mal so als Beispiel. ----------------------------------------------------------- Gruß Markus | ||||
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