Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Urteil zum Thema: Versicherungsschutz in der Feuerwehr bei Vorschäden | 40 Beiträge |
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 710856 |
Datum | 17.01.2012 19:06 MSG-Nr: [ 710856 ] | 9608 x gelesen |
Infos: | 16.01.12 Zeitungsartikel Fränkischer Tag 16.01.12
|
1. Behältergerät
2. Berufsgenossenschaft
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Tach, Post!
Geschrieben von Markus R.Mir gings aber eher darum ob ich als quasi vorgesetzter da auch Verantwortung habe,
und ob ich da etwas tun sollte bevor ich ne Anzeige am Hals hab von wegen die BG zahlt nicht da es ein Vorschaden war aber der Gruppenführer hätte das doch Wissen müssen das der Kamerad Bandscheibenprobleme hat, mal so als Beispiel.
Solange dir die Vorschädigung nicht bekannt ist kann dir keiner was. Jeden Tag sterben Menschen am Arbeitsplatz, die kriegen einen Herzinfarkt oder Schlaganfall, oder sie machen sich den Meniskus kaputt. Trotzdem gehen deutsche Arbeitgeber nicht reihenweise in den Bau oder werden verurteilt.
Was anderes KANN es sein, wenn dir der Vorschaden bekannt ist (Kamerad Müller ist Asthmatiker, pfeift schon beim Treppensteigen aus dem letzten Loch, besteht seine jährliche Belastungsübung schon seit Jahren nicht, trotzdem drückst du immer beide Augen zu, schickst ihn unter PA in den Innenangriff und da kollabiert er. Ja, dann kannst du ein Problem kriegen.)
MkG,
Christi@n
-------------------------------------------------
Fumus ignem
- This is my very own opinion... -
Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|