Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Urteil zum Thema: Versicherungsschutz in der Feuerwehr bei Vorschäden | 40 Beiträge |
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 710886 |
Datum | 17.01.2012 19:59 MSG-Nr: [ 710886 ] | 9580 x gelesen |
Infos: | 16.01.12 Zeitungsartikel Fränkischer Tag 16.01.12
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1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Markus R.Heißt das jetzt das ich alle FA auf Vorschädigungen befragen müsste bzw. sogar Untersuchungen anweisen müsste?
Die meisten Brandschutzgesetze sprechen von "körperlicher Eignung" - und in wie vielen Wehren wird das geprüft (und wie?)
MkG
Marc
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