Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Urteil zum Thema: Versicherungsschutz in der Feuerwehr bei Vorschäden | 40 Beiträge |
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 710964 |
Datum | 18.01.2012 07:23 MSG-Nr: [ 710964 ] | 9545 x gelesen |
Infos: | 16.01.12 Zeitungsartikel Fränkischer Tag 16.01.12
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Geschrieben von Manfred R.im Gegensatz zu jedem Mörder, Vergewaltiger oder einfachem Strauchdieb, für die bis zur Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt, werden Feuerwehrleute von der Unfallkasse offenbar zunächst grundsätzlich als Leistungserschleicher abgestempelt und müssen die Nicht-Vorschädigung beweisen.
???
Was hat das eine mit dem andern zu tun?
Versicherungsfälle in der gesetzlichen Unfallversicherung werden nicht pauschal beurteilt (dürfen auch nicht!); jeder mögliche Versicherungsfall erfährt eine individuelle Begutachtung.
Die Definition des Arbeitsunfalls und die Abgrenzung zu berufsbedingten Erkrankungen ist notwendig, um Missbrauch zu verhindern.
Die gesetzliche Unfallversicherung soll bei Unfällen helfen, die durch die berufliche Tätigkeit verursacht(!) werden - und nicht bei den üblichen Zivilisations-Wehwehchen.
(siehe auch das hier.)
Geschrieben von Manfred R.Hier sehe ich einen großen Handlungsbedarf der Träger des Feuerschutzes bzw. der HiOrgs für ehrenamtlich tätige Menschen. Und das besonders für Selbstständige oder Freiberufler, die im Zweifel über keine sofortige Lohnfortzahlung verfügen und schnell in finanzielle Nöte kommen können.
Welcher Schelm verbietet dir als Selbstständigem oder Freiberufler, entsprechend vorzusorgen!? Es gibt nunmal Sachen, für die jeder selbst verantwortlich ist - und wer das nicht will, muss halt mit Einbußen rechnen.
Ich bin übrigens auch freiberuflich tätig.
Schau mal in andere Euroländer ... in DE wird auf verdammt hohen Niveau gejammert ...
Beste Grüße
Udo Burkhard
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schau mal rein:
www.KatS-Handbuch.de
www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de
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