Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Urteil zum Thema: Versicherungsschutz in der Feuerwehr bei Vorschäden | 40 Beiträge |
Autor | Manf8red8 R.8, Rösrath / NRW | 710981 |
Datum | 18.01.2012 08:27 MSG-Nr: [ 710981 ] | 9545 x gelesen |
Infos: | 16.01.12 Zeitungsartikel Fränkischer Tag 16.01.12
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Geschrieben von ---Udo B.--- Die Definition des Arbeitsunfalls und die Abgrenzung zu berufsbedingten Erkrankungen ist notwendig, um Missbrauch zu verhindern
Das ist genau das, was ich meine. Die Unfallversicherung geht bei Arbeitnehmer genauso wie beim Ehrenamtler zunächst davon aus, dass eine Leistungserschleichung vorliegt und der "Arbeitnehmer" muss das Gegenteil beweisen. Daher meine ich ja: im Strafrecht hat ein Beschuldigter vor Gericht mehr Rechte als ein Ehrenamtler bei der Unfallkasse.
Geschrieben von ---Udo B.--- Welcher Schelm verbietet dir als Selbstständigem oder Freiberufler, entsprechend vorzusorgen!?
Natürlich niemand und jeder Selbstständige wird entsprechend vorbeugen. In meinem Beruf habe ich mit Ausnahme der Autofahrten und der Wahrscheinlichkeit, mit dem Kopf auf die Schreibtischplatte zu fallen :-) aber eher wenig Berufsrisiken. Im Feuerwehrdienst sind diese aber umso höher und da erwarte ich vom "Arbeitgeber" eine Absicherung, wenn was passiert und nicht, dass wertvolle Zeit für Streitigkeiten mit der Unfallkasse aufgebracht werden muss.
Dass eine Unfallkasse Leistungserbringungen überprüft, ist legitim. Aber ich bin sicher, dass die überwiegende Mehrzahl der Unfälle im ehrenamtlichen Feuewehrdienst nicht von Leistungserschleichern gemeldet wird und plädiere daher für eine Beweislastumkehr.
Ich gebe ausschliesslich meine persönliche Meinung wieder, nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre
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