Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Urteil zum Thema: Versicherungsschutz in der Feuerwehr bei Vorschäden | 40 Beiträge |
Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 710991 |
Datum | 18.01.2012 08:46 MSG-Nr: [ 710991 ] | 9549 x gelesen |
Infos: | 16.01.12 Zeitungsartikel Fränkischer Tag 16.01.12
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Hallo,
Geschrieben von Sebastian K.Geschrieben von Thomas K.
Dass diese Vorschäden durch verstärkte körperliche Anstrenungen im Einsatzdienst stammen können, scheint völlig egal zu sein.
Den Aspekt finde ich interessant. Wenn ich überlege, wo derzeit z.B. meine (als Bürohengst und nicht gerade Spitzensportler) größten und regelmäßigsten körperlichen Belastungen auftreten, dürfte dies der Feuerwehrdienst sein. Wenn ich irgendwann Meniskusprobleme habe, wird das kaum vom Sport kommen, vielleicht normaler Alltagsverschleiß sein, oder vielleicht doch irgendwie die Bewegungen im FW-Dienst?
Da kann man eigentlich nur jedem raten, mind. 1 x im Monat einen Eintrag ins Verbandsbuch zu machen, angefangen von kleinen Zeh bis zum Scheitel.
Wir sollten die Spielchen der Unfallkassen mitmachen und den Spieß einfach umdrehen.
Falls diese Genossen sich mit der Vorschädigung aus der Leistungspflicht stehen wollen - dann können wir doch nachweisen, dass diese Vorschädigung aus dem FW-Dienst kommt.
Irgendwie muss man diese Gaunerei doch abwehren.
MfG, Thomas
Dies ist ausschließlich meine private Meinung
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