Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Urteil zum Thema: Versicherungsschutz in der Feuerwehr bei Vorschäden | 40 Beiträge |
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 711048 |
Datum | 18.01.2012 11:24 MSG-Nr: [ 711048 ] | 9487 x gelesen |
Infos: | 16.01.12 Zeitungsartikel Fränkischer Tag 16.01.12
|
1. Behältergerät
2. Berufsgenossenschaft
Gemeindeunfallversicherungsverband, Träger der gemeindlichen Unfallversicherung
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Servus,
ich habe bis jetzt einige Male mit der BG, bzw. dem GUVV zu tun gehabt. Das war im Arbeitsleben und ib der FF. Ich kann nur sagen, dass ich bei keinem Schadensfall irgendwelche Probleme gehabt hätte. Im Gegenteil, man war sogar sehr bemüht, die Schäden schnellstmöglich zu regulieren und das Ganze so unbürokratisch wie möglich zu handhaben.
Bei den Schäden, bzw. den UNfällen, die Kameraden aus unserer FF erlitten haben, war es eigentlich genau so.
Ich wollte, ich wäre bei dem Unfall, bei dem ich mir die Wirbelsäule brach, auf dem Weg zum Gerätehaus unserer FF zu einer Lehrveranstaltung gewesen statt auf dem Weg zu einer "Privatveranstaltung".;-(
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Anton Kastner
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|