Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Normung MLF? | 17 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 711345 |
Datum | 20.01.2012 08:21 MSG-Nr: [ 711345 ] | 7781 x gelesen |
Infos: | 19.01.12 DIN 14530-25/A1 Mittleres Löschfahrzeug MLF
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Feuerwehr-Verordnung
Mittleres Löschfahrzeug, spezifiziert in TR E-2 RLP, Entspricht StLF 10/6 nach DIN mit vergrößertem Wasservolumen von 1000l
Feuerwehr-Verordnung
Hallo,
Geschrieben von Christian D.Ein Rettungssatz war für beide Fahrzeuge eigentlich nicht vorgesehen.
Nicht direkt, für RLP gibt es aber lt. FwVO einen Mindestsatz für die Technische Hilfe, der durchaus auch auf dem MLF (sofern Platz und Gewichtsreserve vorhanden) vorgehalten werden kann. So auch in der FwVO erwähnt.
Ansonsten wie bei anderen Fahrzeugen auch: Ein Rettungssatz ist nach Norm keine Standardbeladung, auch nicht in den Tabellen der Zusatzbeladung aufgeführt, aber auch nicht verboten.
Gruß,
Michael
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