Mahlzeit,
Geschrieben von Christian T.und weil die eingerichtete Absperrung nicht den Vorschriften des RSA 95 - Regelplan entspricht, darf man sie umgehen / überfahren / beiseite räumen / ... ?
Da muss man doch schon etwas differenzierter Urteilen.
Es gibt Absperrungen, die sind grob falsch und irreführend ausgeführt. In diesen Fällen ist zumindestens nicht der Autofahrer allein Schuld, wenn er plötzlich im abgesperrten Bereich unterwegs ist. Unabhängig von der RSA habe ich solche Absperrungen auch schon bei Feuerwehren gesehen.
Im hier diskutierten Fall sehe ich das aber nicht so, zumal ja auch in der Pressemeldung berichtet wird, der Verkehrsteilnehmer habe Absperrgerät zur Seite geräumt. Das hat dann mit Fahrlässigkeit nichts mehr zu tun, das ist klarer Vorsatz.
Gruß,
Henning
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