Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Dienstgrad stv. Gruppenführer | 46 Beiträge |
Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 712397 |
Datum | 29.01.2012 21:00 MSG-Nr: [ 712397 ] | 11020 x gelesen |
Infos: | 29.01.12 FwVO Nds. Anlage 2
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1. Brandmeister:
Dienstgrad bei der Feuerwehr.
Unterschiede zwischen den Bundesländern, sowie zwischen hauptberuflichen und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen sind möglich.
2. B-Mehrzweck-Strahlrohr
3. Bürgermeister
Geschrieben von Linus D.Bin zwar nicht aus dem Ländle, sondern aus Franken (also rein rechtlich gesehen aus Bayern), denke aber, dass unser System auch in diese Richtung geht:
Ach ja. Dienstgrade vergibt der Kommandant so ziemlich nach Gutdünken, es gibt nur eine Anlage in der VollzBekBayFwG (S. 44), die die Normalstärken der FFs vorgibt. Erfahrungsgemäß interessiert sich aber dafür kaum jemand. (Im Grunde ist da so eine verwaltungsmäßige Einteilung schon zu erkennen. Nachdem davon aber nirgendwo anders in den rechtlichen Grundlagen davon etwas steht, macht das fast keiner.)
Praktisch wird man i.d.R. nach dem GF-Lehrgang zum LM befördert, und es soll wohl eine ungeschriebene Regel sein, dass man als ausgebildeter Verbandsführer zum BM wird. Alles andere dazwischen liegt beim Kommandanten.
MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus
(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)
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