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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | [Frage] Kennzeichnung von Brandschutzschotts | 9 Beiträge | ||
Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 712462 | ||
Datum | 30.01.2012 08:58 MSG-Nr: [ 712462 ] | 2252 x gelesen | ||
... kann mann, muss man aber nicht ... Eine Möglichkeit der Schottreparatur. Trotzdem, uffbasse! Sollte es begründete Zweifel an den Einbaubedingungen des bestehenden Schotts geben wie z.B. Maximalbelegung überschritten (tja, leider sind die 60% nicht wegzukriegen) oder Durchführung von Leitungen, die in der Regel nicht durch ein Schottsystem geführt werden dürfen (es gibt "Spezialisten", die schotten sogar Lüftungsrohre mit einem Kombischott), dann kann den Pfusch von damals auch ein Reparaturschott nicht heilen. Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | ||||
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