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Thema | Führerscheinkontrolle FW; WAR: Auch nicht schlecht: Polizist ohne Führ | 22 Beiträge |
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 712469 |
Datum | 30.01.2012 10:05 MSG-Nr: [ 712469 ] | 6722 x gelesen |
Infos: | 30.01.12 Prüfungspflicht: Besitz einer Fahrerlaubnis
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Guten morgen Ralf,
Geschrieben von Ralf R.
Welche Feuerwehren kontrollieren das den so?
empfohlenes Vorgehen bei uns im Kreis, das so auch mit der Staatsanwaltschaft abgestimmt ist:
mit Berufung zum Maschinisten ist die gültige Fahrerlaubnis vorzulegen, das wird entsprechend dokumentiert (zum Teil sogar mit Kopie des Führerscheines). Außerdem ist eine Verpflichtungserklärung zu unterschreiben, dass im Falle eines Fahrverbotes bzw. eines Führerscheinentzuges die Feuerwehrführung zu unterrichten ist. Daneben werden die Führerscheine anlassbezogen kontrolliert, teilweise auch regelmäßig.
Nach Aussage der Staatsanwaltschaft macht die (alleinige) turnusmäßige Kontrolle wenig Sinn, denn theoretisch kann der Maschinist auch einen Tag nach dieser seinen Führerschein verlieren... und dann?
Gruß
Markus
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| 29.01.2012 20:29 |
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Thom7as 7K., Hermeskeil Auch nicht schlecht: Polizist ohne Führerschein | |