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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Mit 34 als Brandmeister von WF noch zur BF wechseln? | 12 Beiträge | ||
Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 712661 | ||
Datum | 31.01.2012 21:10 MSG-Nr: [ 712661 ] | 5159 x gelesen | ||
Geschrieben von Ralf M. Diese Verordnung scheint wohl neu zu sein und findet erst ab dem 1.4.2012 Anwendung. es gibt nur noch Qualifikationsebenen, die für dich in Frage kommende wäre die Qualifikationsebene wäre 2 siehe zum Beispiel hier Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | ||||
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