Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Meldung schwerer / tödlicher Arbeitsunfälle - wo geregelt? | 32 Beiträge |
Autor | Tobi8as 8M., Stuttgart / Ba-Wü | 712882 |
Datum | 02.02.2012 18:52 MSG-Nr: [ 712882 ] | 7663 x gelesen |
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
Arbeitnehmer
Polizei
Polizei
Rettungsdienst
Das der AG bzw. AN Unfälle melden müssen ist mir schon klar, allein um eventuelle Schäden / Lohnausfall ausgeglichen zu bekommen.
Beim Einsatz der Feuerwehr, z.b zum Anheben eines verrutschten Ladegutes oder zur reinen Sicherung des Ladegutes könnte ich es ja noch verstehen, das die Pol verständigt wird. Aber wenn sich ein Arbeiter einen Fuß bricht, ist das Sache des Betriebs / Arbeiters... wenn die Pol eingeschalten werden muss, aber doch nicht mit der Alarmierung des RD die des Disponenten FW/RD?
Ja, eine Aussage eines Rechtsverdrehers erhoffe ich mir auch.
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