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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Meldung schwerer / tödlicher Arbeitsunfälle - wo geregelt? | 32 Beiträge | ||
Autor | Fran8k E8., Viskafors / Västra Götaland | 712883 | ||
Datum | 02.02.2012 19:01 MSG-Nr: [ 712883 ] | 8158 x gelesen | ||
Geschrieben von Tobias M. Inwiefern ist ein Arbeitsunfall in einer Firma durch die Feuerwehr an die Polizei zu melden? Ein Arbeitsunfall ist an sich natürlich nicht der Polizei zu melden. Gehst Du von tödlichen Unfällen aus, ist das natürlich eine andere Sache. Man sollte NIE einen tödlichen Unfall OHNE Polizei abwickeln. Ob Arbeitsunfall oder nicht, muss später geklärt werden. Die Meldepflicht eines Arbeitsunfalls ergibt sich einfach dadurch, dass die versicherten Arbeitnehmer (meistens) eine BG Behandlung wollen und der Durchgangsarzt (BG-zugelassene Arzt) jeden Arbeitsunfall an die BG melden muss. Sonst zahlt die BG die Behandlung nicht. Off topic: Der Arzt, welcher BG Verfahren leitet und durchführt ist grundsätzlich anders gestellt als der normale Hausarzt oder Arzt einer Klinik XY, welche vielleicht sogar mehr Erfahrung mit gleicher Verletzung hat, aber halt keine BG Zulassung für solche Verletzungen. Der für mich schönste Beruf der Welt hat wieder Perspektiven. | ||||
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