News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Meldung schwerer / tödlicher Arbeitsunfälle - wo geregelt? | 32 Beiträge | ||
Autor | Fran8k E8., Viskafors / Västra Götaland | 712885 | ||
Datum | 02.02.2012 19:29 MSG-Nr: [ 712885 ] | 7545 x gelesen | ||
Geschrieben von Tobias M. Auch wenn diese nicht mit der Alarmierung des RD erfolgt, sondern eher im Nachgang? Also auch schwere Arbeitsunfälle (man weiss ja nie, wie ein Unfall ausgeht) werden letztlich polizeilich aufgenommen. Die Alarmierung primär sicher durch die Leitstelle - im Krankenhaus Meldung durch die behandelnden Ärzte über die BG oder direkt. Die BG hat aber auch eigene "Kommissare", die sehr zeitnahe den Arbeitsunfall untersuchen können und Patientendaten aufnehmen. Die genaue Definition von schweren Unfällen kann ich gerade nicht herleiten. Es könnte sein, dass diese durch das "Verletztenartenverfahren" definiert werden. Aber da hänge ich gerade. Der für mich schönste Beruf der Welt hat wieder Perspektiven. | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|