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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Meldung schwerer / tödlicher Arbeitsunfälle - wo geregelt? | 32 Beiträge | ||
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 712886 | ||
Datum | 02.02.2012 19:30 MSG-Nr: [ 712886 ] | 7595 x gelesen | ||
...gebrochener Fuß, Arm etc. Wenn wir als Feuerwehr da geholfen haben war's das. Für uns würde ich eine Meldepflicht dann sehen, wenn wir zur Hilfeleistung bei schweren Unfällen tätig waren und auf Grund der Begleitumstände den Verdacht haben, hier soll ein schwerer Arbeitsunfall vertuscht werden. In so einem Fall würde ich ich die Leitstelle bitten, die Kollegen der Pol zu verständigen. Stellen die dann fest, es handelt sich um einen relevanten Fall, werden die doch den Staatsanwalt oder GAA verständigen. ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | ||||
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