Das wäre für mich der Fall, wenn durch unsachgemäße Ladungssicherung beim Fahrzeug ein Arbeiter beim Entladen verletzt wird. Die Fw kommt zur Sicherung der Rettungsmaßnahmen des Verletzten. Hier könnte es strafrechtlich relevant sein, ob man hier von fahrlässiger KV des Fahrers ausgehen muss.
Aber bei nem gebrochenen Fuß oder ner Kopfplatzwunde weil man iwo gegen gelaufen ist oder was ausm Regal gefallen ist, sehe ich weder aus RD-sicht noch aus FW-sicht den Bedarf dies der Pol zu melden, weder im Vorhinein noch danach...
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