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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Arztliche Untersuchung bei Eintritt in FF | 61 Beiträge | ||
Autor | Cars8ten8 S.8, Dinslaken / NRW | 712942 | ||
Datum | 03.02.2012 10:57 MSG-Nr: [ 712942 ] | 22585 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Hallo Annette, das wird von Feuerwehr zu Feuerwehr unterschiedlich gehandelt. Bei manchen wird vor dem Eintritt in den Dienst keine Untersuchung durchgeführt, bei anderen ist die Tauglichkeit nach G26/3 verpflichtend. G26/3 ist die erforderliche Untersuchung für das tragen von Atemschutzgeräten. Sofern Du irgendwann zur Atemschutzgeräteträgerin ausgebildet werden solltest, müsstest Du diese Untersuchung sowieso machen. Die Untersuchungen werden vom Amtsarzt durchgeführt und von der Gemeinde bezahlt. Ob andere Wehren noch andere Untersuchungen verlangen ist mir nicht bekannt. Nimm doch einfach Kontakt zu der für Dich zuständigen Freiwilligen Feuerwehr auf. Die können Dir dann mitteilen welche Vorraussetzungen sie an eine Einstellung in den aktiven Dienst haben. Hoffe das hilft Dir weiter! Carsten Ich vertrete hier nur meine eigene Meinung. Ich bin aber gerne bereit zu teilen. | ||||
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