Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Arztliche Untersuchung bei Eintritt in FF | 61 Beiträge |
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 713101 |
Datum | 04.02.2012 08:57 MSG-Nr: [ 713101 ] | 21838 x gelesen |
Infos: | 28.07.13 Entscheidunghilfe für die Praxis: Gesundheitliche Eignung und Funktion in der Feuerwehr 03.02.12 FW Hamburg: FwDV 300
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Geschrieben von Andreas B.Da habe ich nach der jüngsten Rechtssprechung "leichte" rechtliche Bedenken..
Interessant dabei (neben dem Beschluß) auch das vom Kläger Vorgetragene:
Er trägt vor: Die Forderung des Beklagten, er der Kläger solle sich einer feuerwehrärztlichen Untersuchung unterziehen, entbehre jeglicher Rechtsgrundlage. Der Kläger ist der Ansicht, dass der Gesetzgeber, wenn er entsprechende Reihenuntersuchungen für notwendig erachtet hätte, diese ausdrücklich normiert hätte. Dies sei jedoch unterblieben. Möglicherweise habe der Gesetzgeber hierbei im Blick gehabt, dass bei routinemäßiger Kontrolle eine erhebliche Ausfallquote zu verzeichnen wäre, die insbesondere in ländlichen Gebieten mit ausschließlich freiwilligen Feuerwehren den Brandschutz hätte gefährden können.
Teile seiner Argumentation sind nicht von der Hand zu weisen.
Zudem fehle es an einer geeigneten, an den Anforderungen ausgerichteten Untersuchung. Es existiere kein wissenschaftlich evidentes Untersuchungsmuster für die vom Beklagten gewünschte Zielsetzung einer allgemeinen präventiven Untersuchung von Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr.
Und genau da ist schon seit langem das Problem. Nur möchte da keiner wirklich dran gehen (s.o.). Fragt sich nur wie der Gesetzgeber sowie die Unfallversicherer reagieren, falls man wirklich mal eine entsprechende Studie macht und ein entsprechendes Untersuchungsmuster vorstellt.
MkG
Marc
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