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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Arztliche Untersuchung bei Eintritt in FF | 61 Beiträge | ||
Autor | Fran8k E8., Viskafors / Västra Götaland | 713162 | ||
Datum | 04.02.2012 23:29 MSG-Nr: [ 713162 ] | 21462 x gelesen | ||
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Servus Adolf, also der Henning hat das schon richtig erkannt: Natürlich kann in Bayern der Kommandant so ein Gutachten verlangen. Der Punkt ist jedoch, dass auch in Bayern kein Arzt allumfassend die Feuerwehrtauglichkeit in einem Gutachten feststellen kann. Da ist der Hase begraben. Letztlich müsste das bayer. Feuerwehrgesetz bestimmte Voraussetzungen definieren (z.B. läuft 100m in xy sek), die dann ärztlich überprüft werden. Dann wäre wohl Rechtssicherheit geschaffen. Könnte aber auch bedeuten, dass in Mittelfranken auf einen Schlag nur noch 20% der Kameraden tauglich sind. Der für mich schönste Beruf der Welt hat wieder Perspektiven. | ||||
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