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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Arztliche Untersuchung bei Eintritt in FF | 61 Beiträge | ||
Autor | Davi8d J8., Kaiserstuhl / Aargau - CH | 713232 | ||
Datum | 05.02.2012 23:05 MSG-Nr: [ 713232 ] | 21744 x gelesen | ||
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Ergänzung: Es gibt keine gesetzliche Grundlage dafür, in unseren Gesetzen steht genau das gleiche wie in D. "bla bla körperliche und geistige Eignung, bla bla.." Diese Regelung wird von der Hilfskasse[1] des schweizerischen Feuerwehrverbandes (SFV) gefordert. Geschrieben von David J. Geschrieben von Henning K."So möchte ich bei diesem Wetter auch arbeiten: In der Schweiz mutet man dem Bürger einiges an Eigenverantwortung zu. Wer falsche Angaben macht, schadet sich selbst. [1] Soll bei Unfällen, Todesfall oder Invalidität im Feuerwehrdienst allfällige Versicherungslücken schliessen und finanzielle Unterstützung an Hinterbliebene leisten. Gruss aus der Schweiz - ohne Vorbaupumpen - dafür mit viel Wasser auf den Fzg. | ||||
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