Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Arztliche Untersuchung bei Eintritt in FF | 61 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW | 713236 |
Datum | 05.02.2012 23:40 MSG-Nr: [ 713236 ] | 21794 x gelesen |
Infos: | 28.07.13 Entscheidunghilfe für die Praxis: Gesundheitliche Eignung und Funktion in der Feuerwehr 03.02.12 FW Hamburg: FwDV 300
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1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Mal abgesehen davon welches Land z.Z. mit welchem System arbeitet.
Es fehlt schlicht und ergreifend eine allgemeingültige Vorgabe nach welchen Grundsätzen die Tauglichkeit für den Feuerwehrdienst festgestellt wird.
Mit der G26.3 als Aufnahmeuntersuchung in die aktive Wehr habe ich überhaupt kein Problem, da dem zukünftigen FA allen Wege und Laufbahnen aus gesundheitlicher Sicht Nichts entgegen steht, wenn sich der körperliche Zustand nicht verschlechtert in naher Zukunft.
Problematisch ist aber die nicht geregelte Untersuchung für bereits im Dienst befindliche Feuerwehrangehörige.
Dort eine G26.3-Untersuchung als Feststellung der Alarmdiesttauglichkeit anzusetzen ist einfach unrealistisch, vorallem bei älteren Kollegen. Gerade für Zug- und Verbandsführer ist die Feststellung der Tauglichkeit nach Untersuchungsgrundsätzen für Atemschutzgeräteträger ungeeignet, je höher die Führungsaubildung gediehen ist desto mehr verschiebt sich die sogenannte "körperliche und geistige Eignung" Richtung geistig.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Andreas
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