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1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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RubrikSonstiges zurück
ThemaWerden die LFKatS eigentlich in den Grundschutz einbezogen?21 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg713570
Datum08.02.2012 18:09      MSG-Nr: [ 713570 ]5559 x gelesen

Geschrieben von Florian F.mir ist mal gesagt worden, das die Bundfahrzeuge nicht als Erstausrückendes Fahrzeug dienen darf.

Warum nicht? Wenn es da ist und sinnvoller ist, als ein weiteres verfübares Fahrzeug?

Nur muß eben auch klar sein, das man kein Konzept das nur auf diesem Fahrzeug als Erstausrücker basiert stricken darf und zusammen bricht wenn es mal nicht da ist (und was sich dann z.B. an der AAO und an meinen möglichkeiten ändert; das gilt aber auch in jeder anderen Fahrzeugkombination mit nur kommunalen Fahrzeugen).

Wenn ich eine Wehr wäre die neben dem neuen KatS LF nur noch ein älteres LF 8 stehen hätte, dann würde ich selbstverständlich mit dem KatS LF mit PA im Innenraum, 1000l Löschwassertank,... den Erstangriff fahren und nicht mit dem LF 8 bei dem die PA noch im Geräteraum sind und Wasser nicht vorhanden ist und ich dann auf der Landstraße beim PKW-Brand stehe und warte bis das KatS LF mit Tank pro forma als nachrückendes Fahrzeug kommt.
Sollte es so eine Regelung geben ist sie wegen bewiesenen Unsinns zu ignorieren.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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 08.02.2012 11:54 ., Gemmingen
 08.02.2012 12:02 Lüde7r P7., Kelkheim
 08.02.2012 12:45 Anto7n K7., Mühlhausen
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Werden die LFKatS eigentlich in den Grundschutz einbezogen? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt