Rubrik | Sonstiges |
zurück
|
Thema | Werden die LFKatS eigentlich in den Grundschutz einbezogen? | 21 Beiträge |
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 713599 |
Datum | 08.02.2012 20:56 MSG-Nr: [ 713599 ] | 5190 x gelesen |
Löschgruppenfahrzeug
Katastrophenschutz
Katastrophenschutz
Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
Hallo,
Geschrieben von Christian S.wieso, das Fahrzeug muß wenns vom Bund angefordert wird ja nicht innerhalb von 5 Minuten marschieren.
... für was sollte der Bund die LF KatS für anfordern? Auf welcher Rechtsgrundlage ? Welche Zuständigkeit (und Einheiten) hat der Bund denn im KatS ?
... ansonsten verweise ich in Sachen "anfordern" auf die Ländergesetzgebungen. Da steht z.B. im HBKG §5 (3): "Das Land kann erforderlichenfalls den Einsatz der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes (...) anordnen."
Beschränkt sich also nicht auf irgendein Bund-LF mit irgendwelche vorbestimmten 18 Mann, sondern auf "die Feuerwehr", also Material und Personal in Gänze.
Wozu auch § 22 (1) passt "(...) Bei Großschadenslagen ordnen die Aufsichtsbehörden die Hilfeleistung nach pflichtgemäßem Ermessen an, auch wenn die Sicherheit in den hilfeleistenden Gemeinden vorübergehend nicht gewährleistet ist."
Gruß
Gerhard
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 08.02.2012 11:54 |
|
., Gemmingen |
| 08.02.2012 12:02 |
|
Lüde7r P7., Kelkheim |
| 08.02.2012 12:45 |
|
Anto7n K7., Mühlhausen |
| 08.02.2012 12:52 |
|
., Flensburg | |