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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Landesrechtliche Vorgaben für PSA - war: Helmfarbe | 26 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8W., Linden / Hessen | 713640 | ||
Datum | 09.02.2012 13:09 MSG-Nr: [ 713640 ] | 5030 x gelesen | ||
Hi, in Hessen gibt es zum Beispiel die Feuerwehr Bekleidungsrichtlinie (unter Allgemein). Dieser Erlass wurde bis Ende des Jahres verlängert und macht zum Beispiel Aussagen über die Farbe der Schutzkleidung. In wie fern er tatsächlich rechtlich bindet ist, kann ich leider nicht beurteilen. Gruß, Alex "Eigentlich bin ich ganz anders, ich komm' nur so selten dazu" (Ödön von Horváth) | ||||
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