Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Notfallrettung in der Großstadt... | 15 Beiträge |
Autor | Phil8ipp8 W.8, Stadtlohn / NRW | 714551 |
Datum | 17.02.2012 10:25 MSG-Nr: [ 714551 ] | 3435 x gelesen |
Infos: | 16.02.12 Rettungsdienst Braunschweig
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Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarzteinsatzfahrzeug
Berufsfeuerwehr
Automatisierte externe Defibrilator (Laiendefibrilator)
Ein paar konkrete Informationen wären schon sinnvoller, ich weis ja nicht worauf du speziell eingehen möchtest?
Aber wie die Vorredner schon sagten: Auf dem Land dauert es halt länger bis der Notarzt da ist, daher haben die Rettungsassistenten oftmals mehr Erfahrung mit Notkompetenz-Maßnahmen und dürfen oftmals auch mehr Medikamente im Rahmen der Notkompetenz geben.
Oftmals haben die NEFs eine Anfahrt von 10-20km zum Einsatzort, da kann die RTW-Besatzung schonmal tätig werden.
In Großstädten hat man kürzere Anfahrtswege und vielmals auch mehrere Notärzte in einem Krankenhaus. Ich habe schon Geschichten aus Hamburg gehört, da soll der Doc mit einem HLF zum Einsatzort gebracht worden sein. Und falls der RTW mal vor dem NEF da sein sollte, hat dieser auch spätestens nach 2 Minuten den Doc im Auto. Und falls die Anfahrt mal mehr wie 5min dauern würde, schickt man in Hamburg eh einen Hubschrauber los, habe ich gehört.
Dementsprechend sind die Fahrzeuge nunmal auch ausgestattet. Wenn der Notarzt da ist, bringt dieser auch das Material für die ärztliche Versorgung mit. Ist natürlich auch eine Kostenfrage der Ausstattung. Warum auf den RTWs und den NEFs ein professionelles EKG, Beatmungsgerät, .... vorhalten, wenn es bei nicht-Notarzt-Einsätzen eh fast keine Bedeutung hat? Da reicht dann auch ein "Standartgerät". Mir ist zum Beispiel zu Ohren gekommen, dass die BF Münster mit einem AED mit EKG-Anzeige auf den RTWs fährt. Reicht doch auch. Brauch ich mehr, ist eh ein Doc erforderlich der dann "sein" Profigerät mitbringt.
Es gilt die allgemeine Pressefreiheit, dass heist ich darf meine persönliche Meinung frei, ohne Einschränkungen äußern. Das bedeutet nicht, dass diese immer zwingend mit der Führungsebene meines Ortsvereins/Kreisverbands übereinstimmt/übereinstimmen muss.
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| 15.02.2012 22:02 |
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Enri7co 7F., Treuenbrietzen |
| 15.02.2012 22:21 |
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., München | |