Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Welche Rechtswirkung haben FwDV | 8 Beiträge |
Autor | Thom8as 8S., Erfurt / Thüringen | 715130 |
Datum | 21.02.2012 18:51 MSG-Nr: [ 715130 ] | 5164 x gelesen |
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
Hallo,
da ich mich als Atemschutzgerätewart mal wieder mit der Nichteinhaltung von Pflichtveranstaltungen beschäftigen durfte, möchte ich hier mit euch die Rechtsnatur von Feuerwehrdienstvorschriften näher beleuchten. Wie kommt es, dass bei der Vorsorgeuntersuchung nach G 26.3 sofort alle Register zur Termin-Einhaltung gezogen werden, die Nichtteilnahme an der theoretischen Schulung oder an Einsatzübungen jedoch nur mit einem Achselzucken beantwortet wird?
Welche Verbindlichkeit stellen die Dienstvorschriften der Feuerwehr dar?
Ich meine dazu schon mal einen Thread gefunden zu haben - die Suche blieb allerdings erfolglos...
Kopfschüttelnde Grüße
Thomas
VG Thomas
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