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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaWelche Rechtswirkung haben FwDV8 Beiträge
AutorThom8as 8S., Erfurt / Thüringen715130
Datum21.02.2012 18:51      MSG-Nr: [ 715130 ]5164 x gelesen

Hallo,

da ich mich als Atemschutzgerätewart mal wieder mit der Nichteinhaltung von Pflichtveranstaltungen beschäftigen durfte, möchte ich hier mit euch die Rechtsnatur von Feuerwehrdienstvorschriften näher beleuchten. Wie kommt es, dass bei der Vorsorgeuntersuchung nach G 26.3 sofort alle Register zur Termin-Einhaltung gezogen werden, die Nichtteilnahme an der theoretischen Schulung oder an Einsatzübungen jedoch nur mit einem Achselzucken beantwortet wird?

Welche Verbindlichkeit stellen die Dienstvorschriften der Feuerwehr dar?

Ich meine dazu schon mal einen Thread gefunden zu haben - die Suche blieb allerdings erfolglos...

Kopfschüttelnde Grüße

Thomas


VG Thomas

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 21.02.2012 18:51 Thom7as 7S., Erfurt
 21.02.2012 19:17 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 21.02.2012 19:57 Thom7as 7S., Erfurt
 21.02.2012 20:11 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
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