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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Sicherheitsbestimmungen zu Veranstaltungen in geschlossenen Zelten | 9 Beiträge | ||
Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 715339 | ||
Datum | 23.02.2012 16:53 MSG-Nr: [ 715339 ] | 2292 x gelesen | ||
Hallo, ich nehme mal an, dass Ihr das Zelt nicht mal eben aus alten Steck- und Schiebleiterteilen, Sprungtüchern und Siloplanen selbst zusammenstopselt sondern dass es sich um ein Zelt im Sinne eines fliegenden Baus, quasi wie Festzelt, handelt. Diese Zelte haben in der Regel ein Prüfbuch, in dem die wesentlichen Angaben zu finden sein sollten. Absolut deppert (SCNR!) im Sinne von verwirrend und fehlinformationenverbreitend ist es natürlich, wenn hier eine veraltete FlBauR verlinkt wird! :-( Deshalb immer auf den Seiten der jeweiligen Landesbauministerien oder jeweiligen obersten Baubehörden nach den aktuell gültigen Vorschriften suchen, dann kommt man z.B. auf z.B. die § 75 BauO LSA, Fliegende Bauten und ggf. auf die aktuelle FlBau LSA. --> Prüfbuch gugge! Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | ||||
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