| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Fahrberechtigungen für Einsatzfahrzeuge - zivile Erweiterung? | 211 Beiträge | ||
| Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 715474 | ||
| Datum | 24.02.2012 19:01 MSG-Nr: [ 715474 ] | 10736 x gelesen | ||
Servus Hans, Geschrieben von Hans M. Klar kann auch ein Feuerwehr-Interner Ausbilder die Prüfung abnehmen, aber ich glaube in vielen Landkreisen wird das an eine Fahrschule abgegeben. bei uns geht der Trend hin zur Prüfungsabnahme durch einen Fahrlehrer, wir haben hier schon die Zusage der Fahrlehrerschaft, dass sie uns (bzw. unsere Gemeinden) hierbei unterstützen. Es gibt sogar das Angebot, dass die Fahrlehrer die komplette Ausbildung (erweitert um ein paar Punkte wie Abfahrtskontrolle, Gefahrenbremsung) durchführen würden. Geschrieben von Hans M. und dann prüft ja auch noch ein richtiger Fahrlehrer den Feuerwehrmann, ob er überhaupt in der Lage ist, das Fahrzeug zu fahren. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Fahrlehrer nur aus Gefallen an der Feuerwehr jemanden den Schein ausstellt, der nicht wirklich mit dem Fahrzeug umgehen kann! Aber wie gesagt, das setzt voraus, dass die Kommunen und die Feuerwehren dies auch so wollen. Bei einer Prüfungsabnahme durch einen geeigneten "Feuerwehr-Prüfer" sehe ich diesbezüglich das ein oder andere Problem auf uns zukommen... Gruß Markus | ||||
| << [Master] | antworten | |||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|