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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Fahrberechtigungen für Einsatzfahrzeuge - zivile Erweiterung? | 211 Beiträge | ||
| Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 715499 | ||
| Datum | 24.02.2012 21:43 MSG-Nr: [ 715499 ] | 10973 x gelesen | ||
Geschrieben von Hans M. Und wg. dem Geld für die Kommunen. Stellt euch vor, eine Stadt/Gemeinde hat z.B. insgesamt 5 Feuerwehren. Jede Wehr hat mind. ein LF8 bis 7,5 to oder schwerer. Jede Wehr hat ca. 30-40 Aktive. Zunächst wäre sicher der reale Bedarf an Standorten und Fahrzeugen zu prüfen. Aber das lassen wir mal außen vor. Wir reden also von 5 Fahrzeugen mit insgesamt 45 Sitzplätzen und einer Gesamtzahl von etwa 180 zur Verfügung stehenden FA. So betrachtet dürften dafür also 30 Kraftfahrer gut und gerne ausreichen. Läuft also letztlich auf Kosten von ca. 3000 p.a. für die Nauausbildung heraus. MkG Marc | ||||
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