Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | TLF 16/25, wofür steht die 5? | 70 Beiträge |
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 716226 |
Datum | 29.02.2012 16:24 MSG-Nr: [ 716226 ] | 19577 x gelesen |
Löschgruppenfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Notarztwagen
RTW der zusätzlich mit einem Notarzt besetzt ist.
Hallo,
geschrieben von Ulrich C.:
es ist nirgendwo verboten, ältere Fahrzeuge auf neue Normstände zu bringen - und die dann auch so bezeichnen.
Ja, kann man gerne machen, sollte man evtl. sogar. Zusätzlich kann man sich dann von mir aus auch die passende OPTA dazu zulegen... ;-) Aber ein LF 16 bleibt ein LF 16, ein LF 16/12 ein LF 16/12 und ein HLF 20/16 ein HLF 20/16 - da bin ich Dogmatiker: Es kann kein (Norm-) Fahrzeug geben, das es zu diesem Zeitpunkt (Bj.) noch gar nicht gab. Andere Ansichten bleiben davon unbenommen (mach doch jeder, was er will... ;-) )!
Es ist teilweise sogar "Pflicht". Wenn wir aus einem NAW einen Werkstattwagen machen, heißt der ja auch anders... ;-)
Gut, in dem Fall will ich die Umbenennung grade noch mal durchgehen lassen...
Gruß
Daniel
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