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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gemeinde schließt funktionierender Feuerwehr das Geräthaus zu! | 65 Beiträge | ||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 716349 | ||
Datum | 01.03.2012 16:08 MSG-Nr: [ 716349 ] | 13928 x gelesen | ||
Geschrieben von Harald S. Die Entscheidung ist gemeinsam mit dem Wehrführer zu treffen und zu Komunizieren Und aufgrund welcher qualifikation entscheidet das der handelsübliche Wehrführer? Geschrieben von Harald S. Der Werführer behält natürlich den Schlüssel, aber natürlich sonst niemand. Warum? Es ist ein Objekt der Kommune. Die kommunale Einrichtung, die es bisher genutzt hat, kann es (vorerst?) nicht weiter nutzen. Es ist vom Baulastträger sicherzustellen, daß das der Zugang zum Gebäude beschränkt wird. Scheint mir erfüllt... MkG Marc | ||||
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