Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Gemeinde schließt funktionierender Feuerwehr das Geräthaus zu! | 65 Beiträge |
Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 716527 |
Datum | 02.03.2012 15:19 MSG-Nr: [ 716527 ] | 13155 x gelesen |
Brandmeldeanlage
Landesfeuerwehrverband
Vorbeugender Brandschutz
Holla Kollege,
Geschrieben von werner n.Für mich ist das wieder einmal ein Beispiel, wie mit Steuergeldern umgegangen wird. Wenn man sich in derartig problematischen Gegenden (hinsichtlich des Baugrundes) bewegt, dann gehört ein Baugrundgutachten mit Baugrunderkundung zwingend zum Planungsprogramm. Uns wurde im Studium immer gesagt, es gibt Gutachten und Schlechtachten ;-) In der Regel kosten Gutachten Geld, dann ist durch Ausschreibung und Vergabeverfahren oft leider der Weg zum Schlechtachten vorprogrammiert. Vielleicht sollte man die Kammerlisten mal um den "Nachweisberechtigten für geringe Standsicherheit und vorprogrammierte Bauschäden" erweitern ;-)). Da kennst Du sicher auch Anwärter, die aufgrund ihrer Projektliste ohne weitere Prüfung eingetragen werden könnten ;-))
Geschrieben von werner n.Dies liegt in de Verantwortung des Bauherrn, dessen Vertreter in der Regel das Bauamt darstellt. Dies auch als weiteres Indiz zur fachlichen Eignung machner Bauamtsleiter (in technischer Hinsicht).
Ist sicher eine Einzellfallbetrachtung, es bleiben nur meist die schlechten Beispiele im Hinterkopf.
Obwohl: Das kann doch eigentlich gar nicht sein, denn da steht doch Geschrieben von BayBO, Art. 53 Abs. 3 Satz 1 Die Bauaufsichtsbehörden sind für ihre Aufgaben ausreichend mit geeigneten Fachkräften zu besetzen.
Aber Contra-Obwohl: Wenn man weiterliest steht da auch Geschrieben von BayBO, Art. 53 Abs. 3 Satz 2 Den unteren Bauaufsichtsbehörden müssen
1. Beamte in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst,
2. Beamte in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt bautechnischer und umweltfachlicher Verwaltungsdienst, mit besonderen Kenntnissen im Hochbau oder Städtebau angehören.
Passend dazu hatte ich bei meinem Vortrag über die Aufgaben der Brandschutzdienststelle beim letzten Dialog BMA des BFV Oberbayern eine gute Wortmeldung über eine vergleichbare Problematik im Brandschutz. Der Kollege hat gesagt, dass beim privaten Prüfsachverständigen zuallererst nach Qualifikation und Eintragung gefragt wird und dies bei der Bauaufsicht nur selten hinterfragt wird. Erlebnisse: siehe oben. Spontan dazu fällt mir übrigens noch ein, dass ich mir auch schon sagen lassen durfte, dass berufliche Erfahrung im Brandschutz für die freiwillige Feuerwehr nicht relevant ist.
Grüßla,
FP
Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.
Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit
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LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
Informationen aus dem Fachbereich 4 VB
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| 01.03.2012 00:15 |
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Thom7as 7E., Hohenstein |
| 01.03.2012 00:41 |
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., Thierstein und Magdeburg | |