Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | HLF 1 | 77 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 716598 |
Datum | 02.03.2012 21:02 MSG-Nr: [ 716598 ] | 47819 x gelesen |
Sondersignal
Tragkraftspritzenfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Wärmebildkamera
Geschrieben von Michael W.Ist da schon was beim Fahrgestell dabei (SoSi, Funk bzw. Funkvorbereitung?).
Fahrgestell kommt wie Gerhard geschrieben hat mit SoSi und Funkvorbereitung.
Sosi war in den letzten Jahren immer ein entsprechender "Balken", siehe Link zum TSF-W...
Geschrieben von Michael W.as ist unter Teilbeladung zu verstehen? Das kann sich von 200 bis 40.000,- bewegen, je nachdem, was man unter Teilbeladung versteht. Für einen Gesamtaufbaupreis von 35.000,- (brutto oder netto?) kann jedenfalls nicht viel Beladung dabei gewesen sein.
Muss es ja auch nicht.
Wenn ich ganz ehrlich bin, dürfte sich bei einer Ersatzbeschaffung für ein TSF nur marginal neue Ausrüstung finden lassen, nämlich das, was auf das TSF nicht passt, sprich Stromerzeuger etc.
Wenn ich von unserem Fahrzeug(en) ausgehe, dann wäre bei einem Ersatz durch ein TSF-W vermutlich lediglich Ausrüstung < 2.000 brutto dabei... (OK, vielleicht ncoh WBK, wer weiß)
Einfach weil die Ausrüstung im Laufe des Feuerwehrlebens erneuert / ausgetauscht wurde.
Von 1989 dürfte außer 2/3 Schläuchen, Saugkorb und Saugschutzkorb nichts mehr zu finden sein, nicht mal mehr ein Strahlrohr...
Es wurde eben versucht das Fahrzeug auf nem aktuellen Stand zu halten. Daher wären z.B. Ladeerhaltungen nicht im Lieferumfang des neuen Fahrzeuges, die wären beizustellen, ebenso eigentlich auch der ganze große Rest der Ausrüstung...
Geschrieben von Michael W.Davon abgesehen wurde das genannte Fahrzeug schon 2008 in Dienst gestellt, die Ausschreibung dazu erfolgte also schon vor ca. 5 Jahren. In der Zeit sind die Preise auch nicht gerade konstant geblieben.
Aber auch nicht in dem Maße gestiegen, wie versucht wird weiß zu machen...
Viele Grüße
Christian
Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!
besucht die Feuerwehr Steinbach
"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)
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