News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ersatzansprüche bei Unfällen mit Privatwagen von Angehörigen der FF? | 8 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 717042 | ||
Datum | 05.03.2012 21:29 MSG-Nr: [ 717042 ] | 3049 x gelesen | ||
Hallo Nicholas, in diesem Fall wäre das also ein Wegeunfall. Eine versicherte Tätigkeit im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung ist auch das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit. Im Allgemeinen sind also die Wege zum Dienst und zu allen dienstlichen Veranstaltungen versichert. Dies gilt auch für den Heimweg. Dabei ist die Schuldfrage nicht ausschlaggebend für Leistungen. Was allerdings problematisch ist, sind die damit zusammenhängenden Sachschäden. Eine Regulierung ist normalerweise nicht Aufgabe der gesetzlichen Versicherungsträger. Einige Unfallkassen ersetzen auf Antrag aber Sachschäden, wenn diese im Zusammenhang mit der Dienstausübung in einer freiwilligen Feuerwehr aufgetreten sind. Viele Gemeinden sind aber auch angehalten worden zusätzliche Haftpflicht oder Unfallabsicherungen für Ihre Feuerwehr abzuschließen um Lücken im gesetzlichen Kontext zu schliessen. Ob und wer leistet solltest du erst einmal bei deinem Dienstherren erfragen und kann so pauschal nicht beantwortet werden. Grüße Stefan "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|