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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
Thema  Ersatzansprüche bei Unfällen mit Privatwagen von Angehörigen der FF?8 Beiträge
AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz717042
Datum05.03.2012 21:29      MSG-Nr: [ 717042 ]3049 x gelesen

Hallo Nicholas,
in diesem Fall wäre das also ein Wegeunfall.
Eine versicherte Tätigkeit im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung ist auch das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit. Im Allgemeinen sind also die Wege zum Dienst und zu allen dienstlichen Veranstaltungen versichert. Dies gilt auch für den Heimweg. Dabei ist die Schuldfrage nicht ausschlaggebend für Leistungen.
Was allerdings problematisch ist, sind die damit zusammenhängenden Sachschäden. Eine Regulierung ist normalerweise nicht Aufgabe der gesetzlichen Versicherungsträger. Einige Unfallkassen ersetzen auf Antrag aber Sachschäden, wenn diese im Zusammenhang mit der Dienstausübung in einer freiwilligen Feuerwehr aufgetreten sind.
Viele Gemeinden sind aber auch angehalten worden zusätzliche Haftpflicht oder Unfallabsicherungen für Ihre Feuerwehr abzuschließen um Lücken im gesetzlichen Kontext zu schliessen.
Ob und wer leistet solltest du erst einmal bei deinem Dienstherren erfragen und kann so pauschal nicht beantwortet werden.
Grüße
Stefan


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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 05.03.2012 17:41 NIch7ola7s K7., Wiesbaden
 05.03.2012 19:40 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 05.03.2012 21:29 Stef7an 7J., Birlenbach
 05.03.2012 22:03 Lüke7 F.7, Ochtersum
 05.03.2012 22:53 Stef7an 7J., Birlenbach
 05.03.2012 23:47 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 06.03.2012 17:55 Bern7d L7., Emden
 08.03.2012 22:44 NIch7ola7s K7., Wiesbaden

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