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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Kennzeichnung von geschlossen Verbänden - Kfz-Marsch | 96 Beiträge | ||
Autor | Cars8ten8 G.8, Dormagen / NRW | 717200 | ||
Datum | 07.03.2012 09:24 MSG-Nr: [ 717200 ] | 41727 x gelesen | ||
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Hallo zusammen, ich bin verwirrt: Geschrieben von Hauke H. Einigen Verkehrsteilnehmern ist es wohl nicht bekannt, das man eine Kolonne überholen bzw. sich dort "hereindrängeln" darf (lernt man eigentlich in der Fahrschule). Also das mit dem hereindrängeln habe ich anders gelernt. §27 StVO - Verbände Geschlossene Verbände, [...] müssen, wenn ihre Länge dies erfordert, in angemessenen Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr frei lassen; an anderen Stellen darf dieser sie nicht unterbrechen. Geschrieben www.bussgeldkatalog.de Nach dem Überholen beim Einordnen einen Überholten behindert 20,- EUR Da ein geschlossener Verband gem. VwV zu §27 StVO "geschlossen" bleiben muss, bietet er außer an den o.g. Zwischenräumen, sofern sie in der Genehmigung angeordnet sind, keine Lücken, in die man hineinpasst. Wer sich also dort "hineindrängelt", zwingt die anderen durch sein Handeln zum Bremsen. Dies nennt man Nötigung! | ||||
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